Liebe Bürger,

frei nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“ stimmte Frau Dr. Schenderlein (CDU) aus meinem Wahlkreis Nordsachsen für die Einführung einer sektorbezogenen Impfpflicht. [1] Zuvor hatte sie jedoch noch scharfe Kritik an einer solchen Impfpflicht gegenüber der LVZ geäußert. Insbesondere die aktuelle Personalsituation im Pflegebereich würde dadurch verschlimmert werden. [2] Dies ist völlig richtig. Dennoch: Kann man derart schnell seine Meinung ändern, oder fällt dies unter die Kategorie der bewussten Wählertäuschung bzw. Stimmfang? Wir als AfD halten unsere Wahlversprechen und haben demnach geschlossen gegen eine sektorbezogene Impfpflicht gestimmt – auch ich. [3] Ich danke Ihnen, liebe Wähler, nochmals für Ihr mir entgegengebrachtes Vertrauen. Die aus ihrem Vertrauen resultierenden Anliegen verfolge ich stets und halte meine Wahlversprechen.

Ihr René Bochmann
Vorsitzender AfD-Kreisverband Nordsachsen
Mitglied des Deutschen Bundestages
Mitglied des nordsächsischen Kreistages

[1] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=759
[2] https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Allgemeine-Corona-Impfpflicht-so-wuerden-Sachsens-Abgeordnete-abstimmen
[3] https://rene-bochmann.de/2021/12/10/ampel-regierung-schraenkt-das-grundrecht-auf-koerperliche-unversehrtheit-ein/

13.12.2021