Die Ampel-Regierung hat mit ihrem undemokratischen Vorgehen Schiffbruch erlitten, das äußerst umstrittene sogenannte Wärmepumpengesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen, damit der Bürgerprotest gegen diesen wirtschaftspolitischen Irrweg nicht noch weiter Fahrt aufnimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Abend in seinem Beschluss (2 BvE 4/23) mittels einstweiliger Anordnung verfügt, dass die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf nicht mehr in dieser Sitzungswoche durchzuführen sind.

Antragsteller war zwar Herr Thomas Heilmann, MdB, aus der CDU-Fraktion, aber insgesamt elf Mitglieder des Bundestages aus den Reihen unserer AfD-Fraktion haben sich angeschlossen, darunter auch ich. Meine Kollegen Dr. Christina Baum, MdB, Marc Bernhard, MdB, Thomas Dietz, MdB, Dr. Michael Espendiller, MdB, Dietmar Friedhoff, MdB, Leif-Erik Holm, MdB, Dr. Malte Kaufmann, MdB, Norbert Kleinwächter, MdB, Edgar Naujok, MdB, und Thomas Seitz, MdB, traten dem Antrag ebenfalls bei. Es freut mich deshalb, dass das Verfassungsgericht nun die Minimalstandards eines demokratischen Gesetzgebungsverfahrens sicherstellt.

Hier enden aber auch schon die Gemeinsamkeiten mit dem Herrn aus der CDU-Fraktion. Unser Ziel als AfD ist klar: Wir wollen gar kein Wärmepumpengesetz! Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit muss der Einbau sowie der Betrieb von Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt bleiben. Wir dürfen nicht unser Wohlergehen auf dem Altar der Klimaideologie opfern. Das unterscheidet uns von CDU und FDP, die im Prinzip der gleichen Ideologie folgen wie SPD und Grüne, das ganze aber weniger offensichtlich propagieren. Daher bleibt jedem Bürger, der seine Heizung behalten will, nur die AfD als einzige Alternative gegen den Klimairrsinn und für eine bezahlbare und sichere Energieversorgung!