Auf die Einzelfrage (Arbeitsnummer 300/Mai) „Warum hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in seinem Referentenentwurf für ein Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (Bearbeitungsstand: 14.04.2023), das den Ländern und Verbänden in einer nicht ressortabgestimmten Fassung zur Stellungnahme vorgelegt wurde, die Übertragung der Elemente des LNG-Beschleunigungsgesetzes allein für Fernstraße und Schiene vorgesehen und dort die entsprechenden Ausbaugesetze geändert, und warum wurde auf die entsprechende Änderung des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes verzichtet?“ antwortete die Bundesregierung lapidar „Die Formulierung entspricht dem innerhalb der Bundesregierung gefundenen politischen Kompromiss“.

Dazu erklärt René Bochmann (AfD), ordentliches Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages:

„Die Bundeswasserstraßen mit ihren Binnenhäfen werden seitens der Bundesregierung stiefmütterlich behandelt. Der politische Kompromiss der Ampel-Regierung ist ein fauler Kompromiss und widerspricht den Bekenner-Reden der schifffahrtspolitischen Sprecher der Ampelkoalition, die Binnenschifffahrt als Leistungsträger zu stärken. So auch wieder am Parlamentarischen Abend der Binnenschiffer am 24. Mai 2023. Nur leere Worthülsen! Der Haushalt für die Binnenwasserstraße wurde drastisch gekürzt. So werden wir den Model-Split des Masterplans Binnenschifffahrt, 12 % der Güter bis 2030 auf das Binnenschiff zu verlagern, nie erreichen. Die Fachzeitschrift ‚SUT Schifffahrt und Technik‘ erklärt diese Blockaden auf Seite 8 wie folgt: ‚Das geht dem Vernehmen nach auf den Widerstand von Bundesumweltministerin Steffi Lemke zurück, die sich gegen jegliche Eingriffe an Wasserstraßen ausspricht.‘ Die AfD-Fraktion fordern eine sofortige Aufstockung des Finanzbedarfes für die Binnenschifffahrt auf 2 Milliarden Euro und eine Gleichbehandlung zu den Verkehrsträgern Straße und Schiene.“