Sehr geehrte Damen und Herren,
Für fast jeden zweiten Sachsen brechen in Zukunft harte Zeiten an – so der Wille der schwarz-rot-grünen sächsischen Regierung. [1] Laut deren aktueller Beschlusslage [2] dürfen Ungeimpfte in Zukunft nur noch Steuern zahlen, jedoch nicht mehr Restaurants oder öffentliche Veranstaltungen besuchen. Die Gängelung all derer, die ihr gutes Recht auf Selbstbestimmung nutzen, nimmt drastisch zu – ein Quasi Lockdown für Ungeimpfte. Noch immer handelt die sächsische Regierung entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse. Jüngst äußerte Prof. Dr. med. habil. Christoph Josten – medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig – gegenüber Ministerpräsident Michael Kretschmer in einer Videokonferenz:
„Von unseren 18 Intensivpatienten sind 8 Geimpfte und bei der Normalstation ist sogar ein größerer Anteil von Geimpften als nicht Geimpften. Das heißt, auch die Geimpften stellen […] eine nicht unerhebliche Gefahr dar, insofern muss man über 2G und 3G nochmal nachdenken.“ [3]
Mit dieser Behauptung ist Prof. Dr. Josten nicht allein, denn auch im Lancet, eine der renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften, wurde diesbezüglich eine Studie veröffentlicht – Resümee:
„Dennoch haben vollständig geimpfte Personen mit Durchbruchsinfektionen eine ähnliche Spitzenviruslast wie ungeimpfte Fälle und können die Infektion im häuslichen Umfeld wirksam übertragen, auch auf vollständig geimpfte Kontaktpersonen.“ [4][5] Dies bestätigen zudem aktuelle Zahlen (Stand: 26.10.2021) des Robert Koch Instituts:
„Laut [RKI] waren 58,9 Prozent der über 60-Jährigen, die zwischen dem 27. September und 24. Oktober an COVID-19 erkrankten, geimpft, sowie 43,7 Prozent der über 60-Jährigen, die deswegen im Krankenhaus behandelt werden mussten, und 33,4 Prozent der Intensivpatienten aus dieser Altersgruppe. Von den über 60-Jährigen, die im genannten Zeitraum an oder mit COVID-19 verstorben sind, waren 45 Prozent geimpft. Bei den 18- bis 59-Jährigen waren zwischen dem 27. September und 24. Oktober 37,5 Prozent der symptomatischen Neuinfektionen Impfdurchbrüche“ [4] [6]
Laut Stellungnahme der AfD Sachsen verstößt 2G demnach gegen die Verhältnismäßigkeit und wäre somit verfassungswidrig! [6] In der ersten Sitzungswoche des neuen deutschen Bundestages habe ich mich, wie einige meiner Kollegen, bereits gegen diese Unverhältnismäßigkeit gewehrt, mich nicht der 3G Regelung im Bundestag gebeugt und somit klar deutlich gemacht, dass all diese grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen sofort enden müssen! Abschließend die konsequenten Worte des Chefs der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Dr. med. Klaus Heckemann:
„Ich halte 2G für eine inkonsequente Regelung, die nur dafür da ist, die Impfquote hochzutreiben.“ [7]
[3] https://youtu.be/ujyUzonCaz8?t=6590
[5] https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00648-4/fulltext
05.11.2021